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BM 2

Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Eine Berufsmaturitätsausbildung nach der Lehre kann absolvieren, wer eine mindestens dreijährige Berufslehre abgeschlossen hat und über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügt.

Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer die Lehre "im Rang", d.h. mit einer Gesamtnote im Fähigkeitszeugnis von mindestens 5,3 abgeschlossen hat. Ebenfalls prüfungsfrei aufgenommen werden Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BM1 erfüllen. Ausserkantonale Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wohnsitzkanton die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden ebenfalls prüfungsfrei zu gelassen.

  • Über eine prüfungsfreie Aufnahme entscheidet in Zweifelsfällen die Schulleitung.
  • Wer nicht prüfungsfrei eintreten kann, legt die Aufnahmeprüfung ab.

Eintritt mit Aufnahmeprüfung

Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, findet für sämtliche Ausrichtungen eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.

Anmeldung Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen direkt an das Sekretariat der Berufsmaturität der Allgemeinen Gewerbeschule und der Schule für Gestaltung Basel.

Die Schulleitung teilt Ihnen im Anschluss mit, ob Sie prüfungsfrei aufgenommen werden können, bzw. ob die Aufnahmeprüfung abgelegt werden muss.

Anmeldeschluss für die Berufsmaturität nach der Lehre: Samstag, 9. März 2024

Aufnahmeprüfung BM 2: Samstag, 16. März 2024


Ausbildungsstart ab 12. August 2024

Für die Anmeldung klicken Sie ► hier