Artikelaktionen

BM 1

Aufnahmebedingungen

Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer am Ende der obligatorischen Schulzeit in Basel-Stadt die Bedingungen für den Übertritt gemäss Schullaufbahnverordnung Basel-Stadt erfüllt.

Ausserkantonale Kandidatinnen und Kandidaten müssen die entsprechenden Bedingungen für den Übertritt in die BM 1 ihres jeweiligen Wohnkantons erfüllen.

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre obligatorische Schulzeit der Sekundarstufe 1 bis Juni 2017 beendet haben, gelten die alten Bestimmungen zur Aufnahme in die Berufsmaturität. Erkundigen Sie sich hierzu bitte beim Sekretariat BMS.

In Zweifelsfällen entscheidet über eine prüfungsfreie Aufnahme die Schulleitung.

Eintritt mit Aufnahmeprüfung

Für Kandidatinnen und Kandidaten mit Schulort Basel-Stadt, welche die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, findet für alle Ausrichtungen eine freiwillige schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Diese wird durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt durchgeführt. 

Anmeldeschluss für die Berufsmaturität während der Lehre: 3. August 2024
Ausbildungsstart ab 12. August 2024

Für mehr Informationen klicken Sie hier ► (MB BS

Direkt zur Anmeldung geht es hier ► (Link)

► Übersicht