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AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Weiterbildungskurse (AGB)

Anmeldung

Die Kursanmeldungen müssen online erfolgen und sind verbindlich. 
Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) und Kurskosten.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 
Teilnehmende erhalten bis spätestens zwei Wochen vor Kursstart eine Anmeldebestätigung inkl. Kursausweis (Rechnung) oder im Falle einer Kursabsage ein Absageschreiben per Mail.
Die Teilnehmenden werden ohne Gegenbericht am ersten Kurstag im Unterricht erwartet.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist den einzelnen Kursausschreibungen zu entnehmen.

Kursdurchführung

Für jeden Kurs sind eine minimale und eine maximale Zahl an Teilnehmenden festgelegt. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmendenzahl wird eine Warteliste geführt. 
Kann ein Kurs mangels genügender Anmeldungen nicht stattfinden, werden die angemeldeten Kursteilnehmenden benachrichtigt.
Vorausbezahltes Kursgeld für nicht zu Stande gekommene Kurse wird zurückerstattet.

Programm- und Stundenplanänderungen

Programm- und Stundenplanänderungen bleiben vorbehalten.

Abmeldung durch Kursteilnehmende

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf dem Sekretariat der AGS eintreffen.
Bei Abmeldungen nach Aufnahmebestätigung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- (Link zum Beruf Fr. 250.-) erhoben. Eine mündliche Abmeldung bei der Lehrperson genügt nicht.
Mit Kursbeginn wird die Kursgebühr für das laufende Semester fällig.
Nach Beginn des Kurses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Eine teilweise Rückerstattung des Kursgeldes erfolgt nur ausnahmsweise und auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung hin, sofern wichtige Gründe (z.B. Krankheit, Unfall, Berufswechsel) nachgewiesen werden können. In Ausnahmefällen kann eine komplette Rückerstattung mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– zurückerstattet werden.

Kurskosten

Das Kursgeld wird in Rechnung gestellt und ist vor Kursbeginn fällig und innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Auf Verlangen der Kursleitung ist der Nachweis der bezahlten Kurskosten zu erbringen.
Bei Nichtbezahlung des Kursgeldes erfolgt eine erste Mahnung. Eine zweite gebührenpflichtige Mahnung erfolgt unter Androhung auf Schulausschluss. 
Bei Nichtbezahlung erlischt der Anspruch auf eine Kursbestätigung/ ein Zeugnis.

Berufsbezogene Kurse, Sportangebote, Schule für Erwachsene
Berufslernende mit Schul- oder Lehrort Basel-Stadt bezahlen für Weiterbildungskurse kein Kursgeld, ausgenommen allfälliger Material- und Infrastrukturkosten.

Lehrmittel und Kursmaterial

Kosten für Lehrmittel und Kursmaterial sind nicht im Kursgeld enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

Absenzen und Dispensationen

Versäumte Lektionen berechtigen zu keiner Kursgeldreduktion und können nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch bei Abwesenheiten wegen Krankheit, Militär, Ferien etc. 
Bei Ausfall einzelner Kurslektionen oder bei Dispensation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

Teilnahmebedingungen

Die Anwesenheitspflicht richtet sich nach den einzelnen Studienreglementen.
Wir sind eine BYOD-Schule und erwarten von Ihnen, dass Sie Ihren eigenen Laptop mitbringen.

Dispensationen (Höhere Berufsbildung)

(nur bei Teilzeitstudiengängen)
Modul-Dispensationen können innerhalb von drei Wochen nach Semesterbeginn bei der Studiengangsleitung eingereicht werden. 
Wird eine Dispensation gutgeheissen, erfolgt eine Kostengutschrift bei der nächsten Semesterrechnung.
Bei einer Dispensation wird ausschliesslich der nicht subventionierte Anteil gutgeschrieben.
Fachdispensationen haben keinen Anspruch auf Kostenreduktion.
Hörerinnen und Hörer haben den gesamten Betrag zu bezahlen.

Subvention (Höhere Berufsbildung)

Ab dem 1. Januar 2017 kommt die subjektorientierte BP / HFP Bundesfinanzierung zur Anwendung. Den Studierenden werden die Vollkosten (ohne Subvention) in Rechnung gestellt. Nach Bezahlung der Rechnung erhalten die Studierenden eine Zahlungsbestätigung. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung (ungeachtet des Erfolgs) können die Absolventen/Absolventinnen mit Wohnsitz in der Schweiz über das Onlineportal des SBFI die Bundessubventionen geltend machen.