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Unterricht
Unterrichtssprache / Bilingualer Unterricht
Der Unterricht findet in Standardsprache (Hochdeutsch) statt. In verschiedenen Lehrberufen findet in ausgewählten Fächern bilingualer Unterricht statt. Neben der Standardsprache wird dort eine zweite Sprache (Englisch) eingesetzt.
Informatik / BYOD
An der AGS gilt das Prinzip von «Bring Your Own Device (BYOD)». Das heisst, dass Teile des Unterrichts digital gestaltet werden und Sie dafür ein eigenes Gerät (Laptop) benötigen, das Sie am ersten Schultag mitbringen. Die genauen Anforderungen, welche das persönliche Gerät für den Unterricht erfüllen muss, sind in der Wegleitung BYOD AGS geregelt. Diese Anforderungen können sich je nach Beruf unterscheiden. Für die Versicherung Ihres privaten Gerätes gegenüber Schäden und Diebstahl sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt auch für den Unterhalt Ihres Gerätes. Sie sind dafür besorgt, dass Ihr Gerät zu Unterrichtsbeginn funktionstüchtig ist und die Batterien aufgeladen sind.
Zu Beginn Ihrer Lehre erhalten Sie ein edubs-Benutzungskonto (bzw. übernehmen Ihr edubs-Benutzungskonto aus der früheren Schule). Dieses ermöglicht jederzeit und von überall den Zugriff auf bekannte Produkte wie Teams, Word, Excel, Powerpoint, OneNote und Outlook sowie auf diverse zusätzliche Apps und berufsspezifische Fachprogramme. Solange Sie an der AGS als lernende Person eingetragen sind, steht Ihnen kostenlos eine Lizenz für Microsoft-Produkte zur Verfügung, so dass Sie diese Apps auf Ihrem eigenen Gerät installieren können.
Das Onboarding für die Informatik-Dienste findet in der ersten Schulwoche statt. Ändern Sie das Standardpasswort und bewahren Sie Ihr persönliches Passwort an einem sicheren Ort auf. Weitere Informationen finden Sie in unserer BYOD-Wegleitung.
Infrastrukturkosten für Lernende
Für Kopien und Unterlagen, welche die Lernenden der beruflichen Grundbildung ergänzend zum Lehrmittel erhalten, sowie für die Informatik-Lizenzen wird eine Pauschale in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird den Lernenden persönlich im Verlaufe des ersten Semesters durch die Verwaltung zugestellt. Die Fakturierung erfolgt in Abhängigkeit der Lehrdauer und wird einmalig für die gesamte Lehrzeit verrechnet. Die Lernenden werden gebeten, die Rechnung rasch zu begleichen. Im Kanton Basel-Stadt besteht keine Verpflichtung für Ausbildungsbetriebe diese Kosten zu übernehmen. Allerdings sind einige Ausbildungsbetriebe bereit, die Lernenden zu unterstützen.
Ferien & Schulfreie Tage
Die Daten der Schulferien und schulfreien Tage finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Stadt.
Schulschluss vor Ferien & Feiertagen
Vor Ferien und Feiertagen erfolgt der Schulschluss nach Stundenplan, insbesondere auch vor dem 1. Mai, vor Auffahrt und vor Pfingsten. Beachten Sie dazu auch die Informationen an den Gebäudeeingangstüren.