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Absenzen

Absenzenregeln an der AGS

Absenzenordnung
Die Absenzenordnung der AGS ist reglementarisch festgehalten. Die wichtigsten Bestimmungen sind im Absenzenheft aufgeführt.


Absenzenheft
Alle Lernenden in den Bereichen Vorbildung und Grundbildung erhalten zu Beginn der Ausbildungszeit von der Klassenlehrkraft ein Absenzenheft. Später Eintretende können dieses auf dem Schulsekretariat (E 122) beziehen. Es dürfen keine Blätter aus dem Absenzenheft entfernt werden. Gegen Vorlage des alten Heftes kann ein neues bezogen werden. Bei Verlust wird das Absenzenheft gegen eine Gebühr von CHF 20.– ersetzt.


Absenzen / Verspätungen
Die Absenzen / Verspätungen sind sofort in das Absenzenheft einzutragen und spätestens bis zum zweiten Schulbesuch nach dem Versäumnis allen betroffenen Lehrkräften vorzuweisen. Verspätet eingereichte Entschuldigungen werden nicht mehr angenommen, sie gelten als unentschuldigt. Jede Absenz oder Verspätung ist von den Lernenden und bei unmündigen Lernenden zusätzlich vom Inhaber der elterlichen Gewalt zu unterschreiben. Danach muss die Absenz oder Verspätung vom Lehrbetrieb visiert und den Lehrkräften zur Unterschrift vorgelegt werden. Dauert eine Absenz länger als zwei Wochen, so ist die Schule zu benachrichtigen. Diese Entschuldigungen müssen nachher gleichwohl ins Absenzenheft eingetragen und visiert werden. Wer dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt, wird zuerst verwarnt und danach zu einem Gespräch mit dem Lehrgeschäft und einem Vertreter des Berufsbildungsamtes aufgeboten. Wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen kann zur Auflösung des Lehrvertrags führen.

 
 
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