Unterricht
Ein regelmässiger und vollständiger Unterrichtsbesuch ist eine Grundlage des Ausbildungserfolgs.
Die Pflicht zum lückenlosen Unterrichtsbesuch ist im Berufsbildungsgesetz verankert. Jedes Wegbleiben von einer Unterrichtsstunde gilt als Absenz. Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.
Unterrichtssprache
Sämtlicher Unterricht findet in Standardsprache (Hochdeutsch) statt.
