Hausordnung
Diese Ordnung gilt auf dem gesamten Areal für Berufslernende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Mitarbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher der Allgemeinen Gewerbeschule Basel.
Es ist überall auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Während der Unterrichtszeit ist in den Gängen Ruhe zu bewahren. Wer Mobiliar und Einrichtungen beschädigt oder Verunreinigungen verursacht, haftet dafür.
- Alle Gebäulichkeiten der Allgemeinen Gewerbeschule Basel sind Nichtraucherräume.
- Auf dem Schulareal ist der Konsum von Drogen wie zum Beispiel Cannabis oder Alkohol1 verboten. Beeinträchtigungen des Schulbesuchs durch Drogenkonsum werden nicht toleriert.
- Aus der Mensa dürfen kein Mobiliar, Geschirr und Besteck in andere Räume mitgenommen werden.
- Ein gedeckter Veloparking steht im Untergeschoss des Gebäudes E zur Verfügung.
- Für Motorräder und Mofas sind ausschliesslich die markierten und bezeichneten Flächen zu benutzen:
- Schulhaus Vogelsangstrasse: Entlang Vogelsangstrasse und Schulareal
- Schulhaus Sandgruben II: Eingang Schwarzwaldallee
Unrechtmässig abgestellte Motorräder, Mofas und Velos können auf Kosten der Besitzerin/des Besitzers entfernt werden. - Die Verteilung und der Verkauf von Drucksachen, Vervielfältigungen usw. ist auf dem gesamten Schulareal nur mit Bewilligung der Schulleitung gestattet.
- Vergehen gegen diese Ordnung werden gemäss Schulgesetz geahndet.
Die Hausordnung stützt sich auf das „Gesetz betreffend die Allgemeine Gewerbeschule Basel“ vom 20.12.1962 und den „Beschluss des Erziehungsrates betreffend Erlass einer revidierten Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel“ vom 19.10.1965
1 Für besondere Anlässe kann die Schulleitung eine Ausschankbewilligung erteilen.
